Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19051
VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888 (https://dejure.org/2013,19051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2013 - 7 ZB 13.888 (https://dejure.org/2013,19051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 7 ZB 13.888 (https://dejure.org/2013,19051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Prüfungsteil); Wiederholungsmöglichkeit; endgültiges Nichtbestehen; Suspensiveffekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.1847

    Universität Bayreuth; Studiengang Rechtswissenschaft; Zwischenprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888
    Insoweit bestünden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, das auch von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Februar 2013 (Az. 7 ZB 12.1847) abweiche.

    Allein aufgrund des Widerspruchs und der anschließenden Klage gegen den Bescheid vom 27. August 2010 ist nicht vom Bestehen der Prüfung oder von einer zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit auszugehen, solange die Klage keinen Erfolg hat (ebenso BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.1847 - juris Rn. 10 für die Anfechtung der Bewertung einer Klausur).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 2.94

    Ärztliche Vorprüfung - Rücktritt und Säumnis - Chancengleichheit im

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888
    Soweit die LMU im Bescheid vom 27. August 2010 ausgeführt hat, die erste Wiederholung des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sei mit der Note "nicht ausreichend" zu bewerten, handelt es sich nicht um eine konstitutive Feststellung, sondern um einen bloßen Hinweis auf die kraft Gesetzes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO eintretenden Rechtsfolge aufgrund der abgelehnten Rücktrittsgenehmigung (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 2.94 - BVerwGE 99, 208/210 f.).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891

    Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888
    Insoweit ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 7 ZB 13.891 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht München die Klage gegen die Versagung der Rücktrittsgenehmigung durch Bescheid vom 27. August 2010 abgewiesen hat, abgelehnt hat und hierdurch dieser Bescheid bestandskräftig und das ergangene Urteil rechtskräftig geworden sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19

    Zulassung zu einer Lehrveranstaltung im zahnmedizinischen Studium

    Allein aufgrund des Widerspruchs und einer sich ggf. anschließenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. November 2018 ist nicht vom erfolgreichen Bestehen der Lehrveranstaltung oder von einer zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit auszugehen (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 313/13 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.888 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung;

    Allein aufgrund eines Rechtsbehelfs gegen einen vorhergehenden Prüfungsbescheid ist nicht vom Bestehen der Prüfung oder von einer zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit auszugehen, solange dieser Rechtsbehelf keinen Erfolg hat (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.888 -, juris Rn. 10; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 904).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht